Dj Reiner

Der Profi für Ihre Veranstaltung in Hannover und Umgebung

Über mich...

...gibt es viel zu erzählen :

Ich bin seit über 48 Jahren DJ aus Leidenschaft und noch lange nicht müde. Als ich anfing mit Auflegen, gab es noch Vinyl-Platten. Heute arbeite ich mit Laptop und Konsole. Ich bin Allrounder und somit an allen Tanzflächen zu sehen, egal ob Discothek, Firmenparty, Zeltparty, Geburtstags,- oder Hochzeitsfeier. Lediglich reine Black-Party´s sind nicht so mein Ding.

Auf meiner Festplatte befinden sich ca. 270.000 Musiktitel, da sollte kein Musikwunsch unerfüllt bleiben. Wenn man von einer Spielzeit von durchschnittlich 3 Minuten ausgeht könnte ich damit fast eineinhalb Jahre auflegen ohne auch nur einen Titel zu wiederholen. Habt ihr solange Zeit?....;-)

Hier in kürze einige Stationen der letzten Jahre :
Angefangen hat alles 1974 in der Bimmelbahn Hannover, Hildesheimer Str.
Dort war ich über 3 Jahre.
Weitere Stationen waren diverse Discotheken in Hannover, z.B. Heck-Meck-Gasse, Fort Sound, Quasimodo, Mr. Drinks Beerhouse, etc.
Auch außerhalb von Hannover war ich unterwegs. Unter anderem im Tiffany´s in Goslar, Spiegel-Dancing Helmstedt, Kings Corner Seesen, Musikladen Peine, .... um nur ein paar zu nennen.
1978 belegte ich den 3. Platz beim Niedersächsischen DJ-Wettbewerb und spielte daraufhin 3 Monate in Discotheken an der spanischen Costa Brava.
1981 machte ich 3 Monate Vertretung im I-Punkt (heute Sony-Center) in Berlin für einen Kollegen der im Urlaub auf den Seychellen einen Unfall hatte. Hier lernte ich Bernd Clüver, Peter Maffay, Marianne Rosenberg und Harald Juhnke kennen.


In der jüngeren Vergangenheit war ich als Warm-Up-DJ für folgende Künstler gebucht:

Miami Rockerz, Olli P., Ikke Hüftgold, Lorenz Büffel, DJ Buddy (Ab in den Süden), Mola Adebisi (früher Moderator bei Viva), Pietro Lombardi, etc.


Aktuell bin ich in diesen Discotheken als Resident-DJ unterwegs:

Nachtschicht Goslar, Old Inn Hildesheim, Eve Klub & Lounge Hannover.

Handy : 01776666859
E-Mail : info@dj-reiner-hannover.de
Impressum & AGB´s

Impressum

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 Reiner Knof

Am Hopfengarten 2

30900 Wedemark

 Kontaktaufnahme:

 Telefon:0177-6666 859

Fax:05130 - 379271

E-Mail:info@dj-reiner-hannover.de

 Umsatzsteuer-ID

 01776666859

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:

 DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen   AGB   

I.Vertragspartner 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstaltungsservice Reiner Knof, nachfolgend DJ Reiner
genannt und seinen Vertragspartnern, nachstehend Kunden genannt.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 

Ausnahme: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich Reiner Knof diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. 

 

II. Angebote / Verträge 

Verträge zwischen DJ Reiner und seinen Kunden entstehen durch 

- Annahme eines schriftlichen Angebotes 

- schriftlicher Vertrag 

- das gesprochene Wort 

- verbindliche Buchungsbestätigung durch DJ Reiner nach Eingang einer Anzahlung die vertraglich festgehalten wird.

Alle von Reiner Knof erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 

 

III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung 

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: 

Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage 

Rücktritt bis 10 Tage und weniger vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage 

Rücktritt am Tag der Veranstaltung 100% der vereinbarten Gage. 

Coronabedingte Absagen von Veranstaltungen durch den Veranstalter selbst oder durch behördliche Anordnung befreien DJ Reiner von einer Rückerstattung einer Anzahlung. Ausgenommen sind verbindliche Terminänderungen.

Etwaige Anzahlungen werden bei einem Ersatztermin verrechnet. Sollte kein Ersatztermin innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgen wird die Anzahlung einbehalten. 

Ein Rücktritt seitens DJ Reiner ist nur möglich durch:

Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich DJ Reiner um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 

 

IV. Haftung 

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Reiner bzw.beauftragte Partner, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ Reiner bzw. beauftragte Partner verursacht worden ist. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen. Sofern DJ Reiner bzw. beauftragte Partner durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht
auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

 

V. Zahlungen | Fälligkeit | Verzug 

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ Reiner direkt vorzunehmen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: 

a) Barzahlung vor / am unmittelbaren Beginn einer Veranstaltung.

b) Überweisung im Voraus auf das Konto von DJ Reiner unmittelbar nach Rechnungseingang bzw- gemäß vereinbartem Zahlungsziel. 

 

Nicht akzeptiert wird: 

a) Schecks, EC-Cash-Zahlung, Kreditkarten oder ähnliches. 

Mit Verfristung der Fälligkeit wird Verzug nebst üblichem Verzugszins vereinbart.

 

VI. GEMA-Gebühren 

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter angemeldet, getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, HDD, USB-Stick,
CD, usw). 

 

VII. Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik 

Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ Reiner bzw. beauftragte Partner zugänglich sein.
Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko sowie ausreichend sichere und bei Außenauftritten für jeden Fall wettersichere, auch schneesturzsichere, Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die technische Anlage des DJs/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. 

 

VIII. Vorschriften 

Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. 

IX:  Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen(wahlweise DJ Reiner oder DJ Tancho) zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!

 

X. Gerichtsstand 

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Burgwedel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Ende der Widerrufsbelehrung



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